
Barrierefreie Website 2025: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen bedeutet
Barrierefreiheit im Web – bald Pflicht für viele
Barrierefreiheit ist mehr als ein gesellschaftliches Anliegen – sie wird in Kürze auch gesetzlich verpflichtend. Denn ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit wird die digitale Welt ein Stück inklusiver – und viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Website entsprechend anzupassen.
Doch was bedeutet das konkret? Muss wirklich jede Website barrierefrei sein? Wer ist betroffen? Und wie setzt man Barrierefreiheit technisch und gestalterisch korrekt um?
Dieser Artikel erklärt einfach und verständlich:
- wen das Gesetz betrifft,
- was eine barrierefreie Website leisten muss,
- und wie Sie sich jetzt gut vorbereiten – rechtssicher, kundenfreundlich und zukunftsorientiert.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) – einer EU-weiten Richtlinie, die mehr digitale Teilhabe ermöglichen soll.
Kernziel des Gesetzes: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für alle Menschen – auch mit Einschränkungen – ohne Barrieren zugänglich sein.
In Kraft tritt das BFSG am 28. Juni 2025.
Ab diesem Datum sind viele Anbieter verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Die rechtliche Grundlage für die konkreten Anforderungen bildet die sogenannte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die wiederum auf den internationalen WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines, Version 2.1) basiert.
👉 Wichtig: Das BFSG ist kein Gesetz nur für öffentliche Einrichtungen – es betrifft explizit auch privatwirtschaftliche Unternehmen, sofern sie bestimmte Dienstleistungen digital anbieten.
Wer ist betroffen? – Diese Unternehmen müssen handeln
Nicht jede Website muss automatisch barrierefrei sein. Entscheidend ist, welche Dienstleistungen angeboten werden und wie groß das Unternehmen ist.
✅ Betroffen sind:
Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte verkaufen oder bereitstellen, z. B.:
- Online-Shops
- Buchungsportale & Ticketsysteme
- Webbasierte Services (z. B. Banken, Energieanbieter, Online-Kundenportale)
- E-Books, digitale Geräte mit Display, mobile Apps etc.
❌ Ausgenommen sind:
Kleinstunternehmen, also:
- weniger als 10 Mitarbeitende und
- Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro
Das bedeutet: Selbstständige, Coaches oder kleinere Handwerksbetriebe sind aktuell nicht direkt betroffen, sofern sie nicht unter die digitalen Dienstleister nach BFSG fallen.
Aber: Die Anforderungen an Barrierefreiheit werden in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter verschärft – und die Erwartungen der Nutzer:innen steigen. Wer schon jetzt umstellt, ist also langfristig besser aufgestellt.
Was genau muss eine barrierefreie Website leisten?
Barrierefreiheit bedeutet: Eine Website soll für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft nicht nur Blinde oder Gehörlose, sondern z. B. auch ältere Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Menschen mit geringem Technikverständnis.
Die technischen und gestalterischen Anforderungen leiten sich aus der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) ab. Folgende Aspekte sind zentral:
✅ Technische Anforderungen:
- Tastaturbedienbarkeit: Die Website muss ohne Maus navigierbar sein.
- Screenreader-Kompatibilität: Inhalte müssen korrekt für Vorlese-Software strukturiert sein.
- Kontrast & Lesbarkeit: Texte müssen gut lesbar sein, mit ausreichend Kontrast.
- Textalternativen für Bilder (Alt-Texte): Jede Grafik braucht eine aussagekräftige Beschreibung.
- Strukturierte Überschriften und klare Navigation
- Vermeidung von Flackern, schnellen Animationen oder komplexen Interaktionen
✅ Verständlichkeit:
- Klare Sprache, keine unnötigen Fachbegriffe
- Erklärungen bei komplexen Formularen oder interaktiven Elementen
✅ Zusatzangebote:
- Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement)
- Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
Eine Website ist also barrierefrei, wenn Inhalte zugänglich, Strukturen verständlich und Bedienelemente nutzbar sind – für alle Nutzergruppen.
Wie kann Barrierefreiheit umgesetzt werden?
Wer eine Website barrierefrei machen möchte, braucht technisches Know-how – aber auch ein gutes Gespür für Gestaltung, Benutzerfreundlichkeit und Empathie. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:
🔍 1. Analyse des Ist-Zustands
- Besteht bereits eine Website? Wenn ja: Wie barrierefrei ist sie aktuell?
- Gibt es versteckte Barrieren (z. B. unbeschriftete Buttons, fehlende Alt-Texte)?
🛠 2. Technische & gestalterische Anpassungen
- Verwendung von semantisch sauberem HTML
- Einsatz barrierefreier Themes (z. B. in WordPress)
- Anpassung von Farben, Kontrasten, Bedienelementen
- Integration von ARIA-Rollen für Screenreader
🧪 3. Tests & Überprüfungen
- Manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader
- Automatisierte Tests (z. B. mit WAVE, axe, Lighthouse)
- Optional: Nutzer:innen mit Einschränkungen einbinden
📑 4. Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
Diese ist verpflichtend für Websites, die unter das BFSG fallen. Sie informiert über den Stand der Barrierefreiheit, bestehende Einschränkungen und wie Nutzer:innen Barrieren melden können.
Ab wann gilt das Gesetz – und was droht bei Verstößen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab dann müssen betroffene Unternehmen ihre Websites gesetzeskonform barrierefrei anbieten oder zumindest darstellen, dass sie daran arbeiten (Barrierefreiheitserklärung und erste Umsetzungen).
⚠️ Übergangsfrist:
Es gibt keine Übergangsfrist für neue digitale Angebote ab Inkrafttreten.
💶 Was droht bei Nichteinhaltung?
- Verstöße können abgemahnt werden – insbesondere durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
- Zudem drohen Verwaltungsstrafen durch die zuständigen Behörden, abhängig vom Umfang und der Relevanz des Verstoßes.
Aber: Die meisten Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich von barrierefreien Websites – mehr dazu im nächsten Kapitel.
Warum barrierefreie Websites auch wirtschaftlich sinnvoll sind
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie bietet auch klare Vorteile für Ihr Unternehmen:
🌍 Größere Zielgruppe erreichen
Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen, Nutzer:innen mit Leseschwierigkeiten, motorischen Einschränkungen oder vorübergehenden Barrieren (z. B. Armbruch, schlechte Internetverbindung). Barrierefreiheit erschließt neue Nutzergruppen.
📈 Bessere Usability = bessere Conversion
Barrierefreies Webdesign bedeutet meist auch bessere Benutzerführung, klare Strukturen und mobilfreundliche Inhalte. Das sorgt für mehr Vertrauen und steigert die Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer:innen tatsächlich Kontakt aufnehmen oder kaufen.
🔍 SEO-Vorteile
Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit – wie saubere HTML-Struktur, Alt-Texte, schnelle Ladezeiten und klare Navigationspfade – verbessern auch die Sichtbarkeit bei Google.
💙 Stärkung des Images
Ein barrierefreier Internetauftritt zeigt gesellschaftliche Verantwortung, Inklusion und moderne Unternehmensführung – und macht Sie zur sympathischen Marke in einer vielfältigen Gesellschaft.
Fazit: Jetzt vorbereiten – und 2025 auf der sicheren Seite sein
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Pflichten – aber auch viele Chancen. Wer jetzt handelt, profitiert doppelt:
✔ Mehr Sichtbarkeit
✔ Bessere Usability
✔ Rechtssicherheit ab 2025
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website betroffen ist – oder wissen möchten, wie barrierefrei Ihre aktuelle Website bereits ist – dann lassen Sie uns sprechen.
Jetzt handeln: Website barrierefrei gestalten lassen
📩 Sie möchten prüfen, ob Ihre Website die neuen Anforderungen erfüllt?
📱 Sie brauchen Unterstützung bei der barrierefreien Umsetzung?
🎯 Oder planen Sie einen Relaunch und möchten von Anfang an alles richtig machen?
Ich unterstütze Sie mit Beratung, Webdesign und Umsetzung – DSGVO-konform, responsiv und barrierefrei.
Buchen Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Ziele, Ihre Wünsche – und entwickeln ein individuelles Konzept für Ihre Landingpage.
Ganz ohne Verpflichtungen, aber mit viel Mehrwert für Ihre Entscheidung.
Sprechen Sie mich gerne an oder wählen Sie direkt einen Termin in meinem Kalender (es öffnet sich Calendly) für unser erstes Kennenlernen aus.
Ich freue mich auf Sie! Mit herzlichen Grüßen
Nadine Jehle
Jetzt Anfrage stellen
Bewertungen auf Google
Jetzt Termin vereinbaren

Nadine Jehle | info@jesana-media.de
Sie sind an einer Beratung oder einem gemeinsamen Projekt interessiert?
Ich freue mich über Ihre Anfrage per E-Mail, Kontaktformular oder Online-Terminbuchungstool.
